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0 - 20 dB (A)
20 - 40 dB (A)
40 - 60 dB (A)
60 - 80 dB (A)
80 - 90 dB (A)
90 - 100 dB (A)
100 - 110 dB (A)
110 - 130 dB (A) |
Hörschwelle
leise Lautstärken: Flüstern, Blätterrascheln im Wind
geringe Lautstärken: leise Unterhaltung, Ticken eines
Weckers, tropfender Wasserhahn, Regentropfen
Beginn der Lärmbeeinträchtigung
mittlere Lautstärken: bereits als unangenehm
empfundene Unterhaltungsgeräusche, typische
Bürogeräusche
belästigende Lautstärken: lautes Sprechen, Küchen-
maschinen, normales Fabrikgeräusch
aufdringliche, gesundheitsgefährdende Lautstärke,
beginnende Schmerzgrenze: Straßenverkehr in
Großstädten, Eisenbahnverkehr
Kritische Grenzen für Gehörschäden
starke Lautstärken mit Schädlichkeitscharakter:
dichter Straßenverkehr, entfernter Presslufthammer,
Schreinereimaschinen
schwere Gesundheitsschäden auslösende und zur Taubheit führende Lautstärke: Motorrad ohne
Schalldämpfer, laute Kesselschmiede, laute Disco-
Musik
Schmerzschwelle
Lautstärke mit gleichzeitiger Schmerzgrenze: Düsen-
flugzeug im Tiefflug, Presslufthammer in 1 m Ent-
fernung |
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