Umwelt-KOMPASS Viernheim
Gesundheitsinformationen der
KOMPASS-Umweltberatung Viernheim e.V.
Lärm: Das "überhörte" Gesundheitsproblem
Wie kommt man zu einem Leben mit mehr Stille?

Weitere Infos:

Allergien:
Aufruhr im
Immunsystem

Feinstaub - ganz
und gar nicht fein


Feinstaub aus
dem Holzofen


Gesundheits-
problem Lärm

Was ist Lärm?

Gönnen Sie sich
selbst mehr Ruhe

Lärmübel Nr. 1: Straßenverkehr

Als motorisierter Teilnehmer im Straßenverkehr sitzen Sie selbst an
der Quelle des Lärms und können Ihren Teil zur allgemeinen Verkehrs-
beruhigung beitragen. Verzichten Sie auf lautes Türenschlagen, langes
Motorwarmlaufen lassen, unsinnige Kavalierstarts, rasante Beschleu-
nigungs- und Bremsmanöver und unnötige Hupsignale. Achten Sie
beim Kauf Ihres Fahrzeugs auf die hörbaren Unterschiede. Es gibt bei
den Schallwerten für Fahrzeuge Differenzen von mehr als 10 dB, die
sich als Verdoppelung der Lautstärke auswirken. Und denken Sie
daran: Jedes Kraftfahrzeug, das nicht benutzt wird verursacht weniger
Lärm als ein noch so leises Automobil. Der Weg zu mehr Ruhe
beginnt mit dem Umdenken jedes Einzelnen.

2. Fluglärm

Fluglärm stellt auch nach der Einführung zahlreicher lärmmindernder
Maßnahmen ein ernstes Problem dar. Trotzdem möchte aber heute
niemand mehr die Errungenschaften der zivilen Luftfahrt missen.
Gesetzliche Richtlinien und die intelligente Planung optimaler Flug-
routen müssen helfen, die negativen Auswirkungen einzuschränken.

3. Schienenverkehrslärm

Wer in modernen Zügen der Bahn sitzt, empfindet die Fahrgeräusche
eher beruhigend. Für die direkten Anwohner von Schienenwegen sind
diese Geräusche aber mit erheblicher Lärmbelästigung verbunden. Das
Bundes-Immissionsschutzgesetz schreibt vor, daß neue Bahntrassen
mit geringstmöglicher Lärmbelästigung geplant werden müssen.

4. Lärm am Arbeitsplatz

Lärm am Arbeitsplatz stellt für viele Menschen eine ernsthafte Gefähr-
dung dar. In der Bundesrepublik Deutschland sind 6,4 Millionen
Arbeitnehmer starken Geräuscheinwirkungen ausgesetzt.
Lärm-
gefährdete Berufe sind besonders in der Metall, Glas, Holz und
Kunststoff verarbeitenden Industrie zu finden, ebenso im Druck- und
Baugewerbe.
Die Unfallverhütungsvorschriften Lärm und die Arbeits-
stättenverordnung enthalten klare Regelungen zum Schutz vor Lärm
am Arbeitsplatz.

Aber nicht nur dort, wo Lärm offensichtliche Schäden des Gehörs her-
vorruft, wirkt er negativ auf die Gesundheit. Lärmgeplagte Büroan-
gestellte fühlen sich nervös und gestresst oder in ihrer Konzentration
gestört.
Machen Sie Ihren Arbeitgeber auf eine schlechte Raumakustik oder übermäßig laute Bürogeräte aufmerksam. Überlegen Sie gemein-
sam, wie Arbeitsplätze für alle nerven- und gesundheitsschonender
gestaltet werden können.

5. Industrie- und Gewerbelärm

Man kennt hier eine Vielzahl von unterschiedlichen Lärmquellen, die
sich in der Lautstärke, im Frequenzspektrum und im zeitlichen Verlauf
stark unterscheiden. Besonders in Verdichtungsräumen, wo in der
Vergangenheit Industrie-, Gewerbe- und Wohngebiete aufeinander
zuwuchsen, führt Gewerbelärm zu ernsthaften Konflikten. Aber auch
das Kleingewerbe im Hinterhof kann erhebliche Lärmbelästigungen für die Nachbarschaft bedeuten.
In der Praxis entsteht in den lärmbelasteten Gebieten ein "Misch-
pegel" aus Gewerbe- und Straßenverkehrslärm beziehungsweise zu-
sätzlich auch Schienenverkehrs- und Fluglärm.
Für diesen "Mischpegel" gibt es keine gesetzlich vorgeschriebenen
Beurteilungskriterien. Dagegen gibt es für unterschiedliche Lärm-
quellen jeweils einzuhaltende Immissionsrichtwerte.

Als Richtwerte gelten (Quelle: Hamburger Broschüre):

Gebietsarten:



Industriegebiet

Gewerbegebiet

Kern-, Misch-, Dorfgebiet

allgemeines Wohngebiet

reines Wohngebiet
Immissionsrichtwerte in dB (A):
Tag

70

65

60

55

50
Nacht (22.00 - 6.00 Uhr)

70

50

45

40

35
6. Baulärm

Wer lautstarke Baumaschinen bedient, muss einen Gehörschutz
tragen! Anwohner von Baustellen sind jedoch meistens unfreiwillige
Ohrenzeugen des bisweilen unerträglichen Lärms.
Für einen vernünftigen Umgang mit dieser Art von Lärm gibt es folgende
Möglichkeiten:

• Einsatz von schallgedämmten Maschinen und Geräten.

• Zusammenlegung lärmintensiver Arbeiten, unter Beachtung aus-
reichend langer Lärmpausen.

• Durchführung lauter Arbeiten zu Zeiten der geringsten Belästigung.

• Empfehlung an die Bauleitung: Informieren Sie die Nachbarschaft
über den Grund und die Dauer besonders lärmintensiver Arbeiten.

7. Lautstarke Technik

in Haushalt, Garten und Freizeit:
mittags, abends und sonntags: NIE.

Der moderne Haushalt ist aufgerüstet mit vielerlei motorbetriebenen
Geräten. Besonders laute Geräusche verursachen Heimwerker bei der
Benutzung von Bohrmaschinen, Schleifmaschinen und Sägen. Diese
Geräte können einen Schallpegel bis zu 115 dB (A) entwickeln!
Mit Rücksicht auf die Nachbarn sind die vorgeschriebenen Ruhezeiten
von 13.00 bis 15.00 Uhr und von 20.00 bis 7.00 Uhr einzuhalten.
Notwendige Renovierungs- und Bauarbeiten dürfen allerdings auch
zwischen 13.00 und 15.00 Uhr durchgeführt werden.


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