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Umwelt-KOMPASS Viernheim
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| Gesundheitsinformationen der KOMPASS-Umweltberatung Viernheim e.V. |
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| Lärm: Das "überhörte" Gesundheitsproblem | ||||||||||
| Wie kommt man zu einem Leben mit mehr Stille? | ||||||||||
| Lärmübel Nr. 1: Straßenverkehr Als motorisierter Teilnehmer im Straßenverkehr sitzen Sie selbst an der Quelle des Lärms und können Ihren Teil zur allgemeinen Verkehrs- beruhigung beitragen. Verzichten Sie auf lautes Türenschlagen, langes Motorwarmlaufen lassen, unsinnige Kavalierstarts, rasante Beschleu- nigungs- und Bremsmanöver und unnötige Hupsignale. Achten Sie beim Kauf Ihres Fahrzeugs auf die hörbaren Unterschiede. Es gibt bei den Schallwerten für Fahrzeuge Differenzen von mehr als 10 dB, die sich als Verdoppelung der Lautstärke auswirken. Und denken Sie daran: Jedes Kraftfahrzeug, das nicht benutzt wird verursacht weniger Lärm als ein noch so leises Automobil. Der Weg zu mehr Ruhe beginnt mit dem Umdenken jedes Einzelnen. 2. Fluglärm Fluglärm stellt auch nach der Einführung zahlreicher lärmmindernder Maßnahmen ein ernstes Problem dar. Trotzdem möchte aber heute niemand mehr die Errungenschaften der zivilen Luftfahrt missen. Gesetzliche Richtlinien und die intelligente Planung optimaler Flug- routen müssen helfen, die negativen Auswirkungen einzuschränken. 3. Schienenverkehrslärm Wer in modernen Zügen der Bahn sitzt, empfindet die Fahrgeräusche eher beruhigend. Für die direkten Anwohner von Schienenwegen sind diese Geräusche aber mit erheblicher Lärmbelästigung verbunden. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz schreibt vor, daß neue Bahntrassen mit geringstmöglicher Lärmbelästigung geplant werden müssen. 4. Lärm am Arbeitsplatz Lärm am Arbeitsplatz stellt für viele Menschen eine ernsthafte Gefähr- dung dar. In der Bundesrepublik Deutschland sind 6,4 Millionen Arbeitnehmer starken Geräuscheinwirkungen ausgesetzt. Lärm- gefährdete Berufe sind besonders in der Metall, Glas, Holz und Kunststoff verarbeitenden Industrie zu finden, ebenso im Druck- und Baugewerbe. Die Unfallverhütungsvorschriften Lärm und die Arbeits- stättenverordnung enthalten klare Regelungen zum Schutz vor Lärm am Arbeitsplatz. Aber nicht nur dort, wo Lärm offensichtliche Schäden des Gehörs her- Als Richtwerte gelten (Quelle: Hamburger Broschüre): |
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| Gebietsarten: Industriegebiet Gewerbegebiet Kern-, Misch-, Dorfgebiet allgemeines Wohngebiet reines Wohngebiet |
Immissionsrichtwerte in dB (A):
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Tag
70 65 60 55 50 |
Nacht (22.00 - 6.00 Uhr)
70 50 45 40 35 |
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6. Baulärm
Wer lautstarke Baumaschinen bedient, muss einen Gehörschutz tragen! Anwohner von Baustellen sind jedoch meistens unfreiwillige Ohrenzeugen des bisweilen unerträglichen Lärms. Für einen vernünftigen Umgang mit dieser Art von Lärm gibt es folgende Möglichkeiten: • Einsatz von schallgedämmten Maschinen und Geräten. • Zusammenlegung lärmintensiver Arbeiten, unter Beachtung aus- reichend langer Lärmpausen. • Durchführung lauter Arbeiten zu Zeiten der geringsten Belästigung. • Empfehlung an die Bauleitung: Informieren Sie die Nachbarschaft über den Grund und die Dauer besonders lärmintensiver Arbeiten. 7. Lautstarke Technik |
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